MICH VERTRITT NICHT DAS ZDK!
AUTORENSEITE
RADIO HOREB
-
AKTUELLE BEITRÄGE
NEUESTE KOMMENTARE
Claudia Sperlich bei Bischof Bätzings Traumkirche Claudia Sperlich bei Bischof Bätzings Traumkirche Wolfram bei Bischof Bätzings Traumkirche Hans-Jürgen Caspar bei Bischof Bätzings Traumkirche akinom bei Bischof Bätzings Traumkirche UMLIEGENDE DÖRFER
BUCHBLOGS
-
Aktuelle Beiträge
Neueste Kommentare
Claudia Sperlich bei Bischof Bätzings Traumkirche Claudia Sperlich bei Bischof Bätzings Traumkirche Wolfram bei Bischof Bätzings Traumkirche Hans-Jürgen Caspar bei Bischof Bätzings Traumkirche akinom bei Bischof Bätzings Traumkirche Archiv
Kategorien
Meta
Schlagwort-Archive: mal was anderes als § 218 StGB
Weg mit § 242 StGB!
§ 242 StGB (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. Dieser … Weiterlesen
Veröffentlicht unter HÖLLISCHES, KATHOLONIEN, WELTLICHES
Verschlagwortet mit Diebstahl, Lebensrecht, Lebensschutz, Logik, mal was anderes als § 218 StGB, Menschenrecht, Recht, Religion, Satire
3 Kommentare