Nein, es ist nicht „mein Recht“ oder das Recht irgendeines Menschen, einen anderen Menschen umzubringen. Das gilt auch gegenüber Menschen im frühesten Stadium des Lebens. (Und ja, Leben beginnt mit der Zeugung. Fragt einen Biologielehrer, Grundschule langt.) Selbst das Umbringen eines Schuldigen ist nur in sehr, sehr engen Grenzen straffrei (Notwehr und Nothilfe, wenn sanftere Möglichkeiten versagen). Gut ist es auch dann nicht – nur vielleicht weniger schlecht als der Mord an einem Unschuldigen, der z.B. durch den „finalen Rettungsschuss“ verhindert wird. Aber bloßes Halbtotnerven meiner Person rechtfertigt keine finale Notwehrhandlung. Seid froh, Männer!
Es muss auch nicht „jeder Frau überlassen werden“, ob sie ein Kind abtreibt oder nicht. Tatsächlich ist es leider beinahe so: In den meisten Schwangerschaftskonflikten wird der Frau eingeredet, daß sie zu Ungunsten des Kindes entscheiden wollen muss. Weil sonst der Freund sie verlässt, der Ehemann sich scheiden lässt, die Eltern oder Schwiegereltern sie nie mehr sehen wollen, ihre Ausbildung oder Arbeitsstelle gefährdet ist usw. Sehr viele Frauen treiben ab, weil ihnen – und nur ihnen – diese Entscheidung „überlassen wird“, sprich: weil sie in existenzieller Not sitzengelassen werden. Die Behauptung, die Entscheidung für oder gegen Abtreibung müsse der Frau überlassen werden, ist rotzfrech und frauenfeindlich.
Jaaa, aber wenn es behindert ist! – Ach, ableistisch könnt Ihr auch, Ihr kirchenfernen Männer? Klasse, sag ich als Epileptikerin mit kaputten Knien, und wann darf man mich endlich entsorgen?
Ja, aber ich könne doch als Kinderlose gar nicht ermessen, wie existenziell die Sorgen einer ungewollt Schwangeren sind! (Solche und ähnliche Sätze hab ich schon von schwulen Männern gehört. Ernsthaft. Finde den Fehler.) Und es gehe doch auch nicht an, daß Frauen von einem alten Mann Vorschriften gemacht bekommen darüber, was sie mit ihrem Unterleib machen. – Zunächst mal hat mir das ein nicht mehr junger Mann (weiß, wohlhabend) in sehr autoritärer Weise gesagt (wieder: Finde den Fehler). Sodann habe ich keine Lust mehr, alphabetisierten Menschen mit Internet das gesamte Kirchenrecht (und das säkulare Recht meiner Heimat auch) zu erklären. Wer will, kann es selber lesen. Und schließlich geht es bei einer Abtreibung wesentlich um den Leib eines anderen Menschen als der Mutter. Und der ist dann hinüber.
Und „es“ ist ja auch noch kein Leben! Ja, das ist so ein Lieblingsargument. „Es“ ist zwar mit doppeltem Chromosomensatz ausgestattet und entwickelt sich rasant vom Menschen im Zellstadium bis zum geburtsreifen Menschen (und danach, wenn alles gut geht, noch achtzig, neunzig Jahre oder mehr). Aber erstmal ist „es“ über eine undefinierte Zeitspanne „kein Mensch“. Ab wann ist es denn dann ein Mensch? Ach ja, ich sagte es – undefiniert.
Nehmen wir an, zwei Frauen sind im zweiten Monat schwanger. Die eine will das Kind nicht, die andere freut sich darauf. Die eine lässt eine Abtreibung vornehmen, die andere erleidet eine Fehlgeburt. Die eine verliert keinen Menschen, die andere verliert ein ersehntes Kind. Und das ersehnte Kind sieht genau so aus wie „kein Mensch“.
Ich habe mich an Männer gewandt. Frauen dürfen sich mitgemeint fühlen. Ich muss allerdings gestehen, daß ich gegenüber Frauen, die auf ein „Recht auf Abtreibung“ pochen, außer Zorn und Trauer auch Mitleid empfinde. Männer, die mir armem, unwissendem, gehirngewaschenem Weiblein erklären wollen, was Frauenrechte sind, fördern mein Mitleid nicht. Obwohl sie’s wohl sollten.
Gerade mit dem zweiten Absatz sprechen Sie einen wichtigen Punkt an. Umso wichtiger ist es, dass der § 218 erhalten bleibt und nicht der „Ampel“ zum Opfer fällt. Denn gerade die Beratungs-Pflicht ist für solche Fälle hilfreich. Ich würde mir auch wünschen, dass die katholische Kirche wieder intensiver in die Beratung einsteigt und dieses Feld nicht Pro Familia überlässt.
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1000plus leistet ausgezeichnete Arbeit.
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Auch die Lebensrechtsorganisation „Stiftung Ja zum Leben“ will z.B. in Berlin eine eigene Beratungsstelle für Schwangere im Konflikt einrichten.
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