EU steht für Eigentlich Unlogisch.

Alle Mitgliedstaaten der EU haben die Europäische Menschenrechtskonvention unterschrieben. Drei Artikel seien hier zitiert:

Artikel 1 – Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte

Die Hohen Vertragsparteien sichern allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen die in Abschnitt I bestimmten Rechte und Freiheiten zu.

Artikel 2 – Recht auf Leben

(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.

(2) Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen.

Artikel 53 – Wahrung anerkannter Menschenrechte

Diese Konvention ist nicht so auszulegen, als beschränke oder beeinträchtige sie Menschenrechte und Grundfreiheiten, die in den Gesetzen einer Hohen Vertragspartei oder in einer anderen Übereinkunft, deren Vertragspartei sie ist, anerkannt werden.

Zunächst fällt auf, daß erst von der Geltung der Konvention für Personen die Rede ist, dann aber von Menschenrechten. Das kann man – auch wenn es so im Jahr der Unterzeichnung wohl nicht beabsichtigt war – als miesen Trick benutzen. Denn entgegen naturrechtlicher Erwägungen gilt der Embryo nicht als Person, außer in bestimmten Fällen des Erbrechts oder des Versicherungsrechts (vgl. rechtliche Fiktion). Aber er gilt für das deutsche Recht (und vermutlich für die meisten Rechtssysteme nicht nur in Europa) von der Nidation an als Mensch. (Für die Biologie und für die meisten christlichen Denominationen sowie für zahlreiche andere Menschen gilt der Embryo von der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle an als Mensch. Leser meines Blogs wissen, daß ich diese Auffassung teile.)

Wenn wir bei der Logik bleiben und Menschenrechte für alle Menschen gelten lassen (das müssen wir wohl, wenn wir Art. 53 der Europäischen Menschenrechtskonvention ernst nehmen), können wir nicht anders, als einem Menschen vor der Geburt das volle Recht auf Leben zuzugestehen. Denn kein Mensch kann vor der Geburt rechtswidrig handeln (auch nach der Geburt kann er einige Jahre lang zwar gefährliche und falsche Dinge tun, aber nicht straffällig werden). Die in Art. 2,2 Damit kann ein Mensch selbst in Ländern, in denen es die Todesstrafe gibt (in der EU: Null), nicht gleichzeitig die grundlegenden Menschenrechte bejahen und Abtreibung für ein solches (oder für irgendein Recht) halten, wenn er nicht zugleich der Logik Adé sagen will.

Ganz kurz: Entweder das Recht auf Leben ist das allen anderen Rechten übergeordnete Menschenrecht, oder man darf abtreiben. Beides geht nicht.

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Über Claudia Sperlich

Dichterin, Übersetzerin, Katholikin. Befürworterin der Vernunft, aber nicht in Überdosierung.
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3 Antworten zu EU steht für Eigentlich Unlogisch.

  1. akinom schreibt:

    Katholisch ist eben bei Gesetzgebern nicht mehr logisch! Ich höre die Hähne vor Freude krähen und die Hühner gackern: Sie haben erreicht, dass Eintagsküken nicht mehr geschreddert werden dürfen!

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    • Claudia Sperlich schreibt:

      Wobei ich das Verbot des Kükenschredderns sehr gut finde. Denn ich glaube nicht, daß es einem Menschen seelisch gut bekommt, Küken zu schreddern. Aber wir sind uns in der Sache ja einig: Kükenschutz wichtig finden und zugleich Menschen zum Abschuss freigeben ist irrsinnig.

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  2. gerd schreibt:

    Das Recht auf Leben leitet sich direkt auf die unantastbare Würde des Menschen ab. Diese Würde erhält der Mensch von seinem Schöpfer also von Gott und von keinem anderen. Wo Gott keine Rolle mehr spielt, so z.B. in der EU, wird der Satan tätig. Mit den Folgen die wir jetzt sehen. Wir kämpfen somit nicht gegen Menschen aus Fleisch und Blut, sondern gegen die teuflisch bösen Geister, die von Luzifer ins Gefecht geführt werden.

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