§ 242 StGB
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Dieser Paragraph ist unmenschlich und vollkommen veraltet. Übrigens gab es ihn auch unter den Nazis. Hören wir endlich damit auf, die unentgeltliche Aneignung von Dingen zu kriminalisieren!
Wegnahmen geschehen so gut wie nie ohne reifliche vorherige Überlegung. Wer wegnimmt, tut das, weil er in einer existenziellen Notlage ist. Viele Menschen, besonders Frauen – die von Armut regelmäßig stärker betroffen sind als Männer – könnten ohne Wegnahme lebenswichtiger Dinge gar nicht überleben. Die VerteidigerInnen des § 242 StGB sind da durchaus bereit, über Leichen zu gehen – alles im Namen der „Gerechtigkeit“! Gerade von ihren Familien abgelehnte, von ihren Partnern verlassene Frauen – nicht nur, aber besonders wenn sie keine Ausbildung und/oder keine bezahlte Arbeit haben – werden durch das Verbot der Wegnahme zu völlig entwürdigenden Tätigkeiten wie Bettelei oder gar Prostitution gezwungen. Aber auch in weniger krassen Notlagen geschieht eine Wegnahme immer aufgrund der subjektiven Not, ohne eine bestimmte bewegliche Sache nicht menschenwürdig leben zu können.
Menschen können ohne eine Menge an Gütern (Nahrung, Kleidung, Kommunikationsmittel – um nur die wichtigsten zu nennen) schlicht nicht überleben. Solange diese Güter nicht auf andere, im bürgerlichen Denken seit jeher akzeptierte Weise jedem Menschen erhältlich sind, wird es immer wieder zu Wegnahmen kommen. Eine moralisierende, strafende Sicht der Wegnahme bürdet dem Wegnehmer, der Wegnehmerin zusätzliche Lasten zur existenziellen Not auf: ein eingeredetes „schlechtes Gewissen“, das Trauma der Bestrafung (bis zu fünf Jahre Haft!), gesellschaftliche Ächtung. Die Religionen erweisen sich hierfür als Hauptursachen. Sie reden von „stehlen“, „Sünde“, drohen mit der „Hölle“, statt Wegnehmern hilfreich zur Hand zu gehen, z.B. durch Wegnehm-Kurse und eine menschlichere Lehre, die die überholten Vorstellungen von „Besitz“ und „Diebstahl“ hinter sich lässt.
Zudem ist jeder, der den passiven Teil einer Wegnahme erfüllt, dem aktiven Wegnehmer ja gerade durch das „Besitzen“ (schon das Wort zeigt eine oppressive Grundhaltung!) in unguter Weise überlegen. Er muss sich nicht als „Opfer“ fühlen, sondern wird durch die Wegnahme in seiner moralischen Qualität aufgewertet. Sollte es tatsächlich um ein Gut gehen, ohne daß er „nicht auskommen kann“, stünde bei einer Legalisierung der Wegnahme ja nichts im Wege, wenn der passiv Beteiligte nun selbst einem Dritten etwas wegnimmt, idealerweise etwas, das dem vorher ihm entnommenen Gut etwa gleichkommt.
Die überfällige Legalisierung der Wegnahme hätte auf lange Sicht die globale gerechte Güterverteilung zur Folge. Kostenfreie Kurse in effektiver Wegnahme müssen jedem Bürger, jeder Bürgerin zustehen (die Finanzierung könnte über das Finanzamt laufen).
Weg mit dem „Diebstahlparagraphen“! Freie Wegnahme für alle!
Keine Kriminalisierung – keine Kriminalisierung!
Wegnahme ist Menschenrecht!
Disclaimer: Bitte beachten Sie alle Tags.
Was für „Tags“? wo findet man die?
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Tags nennt man die Stichworte unter dem Artikel. Ich weise hier nur deshalb darauf hin, weil ich befürchte, sonst glauben manche Leser, ich meine den Artikel absolut wörtlich und völlig ernst.
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Ich rate eher zu einer Beratungspflicht. Wenn man diese nachweisen kann, bleibt die Tat zwar rechtswidrig aber straffrei. Der Rest erledigt sich von selbst…….
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