Teile der SPD versuchen, das Grundrecht auf Leben vollständig abzuschaffen, dazu das Recht auf freie Entscheidung und das Recht auf freie Meinungsäußerung in Wort, Schrift und Bild.
Es handelt sich um den Antrag 170/II/2019 der Jusos (Landesdelegiertenkonferenz) vom 23. September 2019, über den der Landesparteitag am 26. Oktober 2019 beschließen soll. Sie fordern das Verbot der Beratungsstelle Pro Femina. Hier geht es zu einer Petition für den Erhalt von Pro Femina.
Schauen wir uns den Paragraphen mal an (Hervorhebungen von mir):
§ 219 Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage
(1) Die Beratung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Sie hat sich von dem Bemühen leiten zu lassen, die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft zu ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind zu eröffnen; sie soll ihr helfen, eine verantwortliche und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Dabei muß der Frau bewußt sein, daß das Ungeborene in jedem Stadium der Schwangerschaft auch ihr gegenüber ein eigenes Recht auf Leben hat und daß deshalb nach der Rechtsordnung ein Schwangerschaftsabbruch nur in Ausnahmesituationen in Betracht kommen kann, wenn der Frau durch das Austragen des Kindes eine Belastung erwächst, die so schwer und außergewöhnlich ist, daß sie die zumutbare Opfergrenze übersteigt. Die Beratung soll durch Rat und Hilfe dazu beitragen, die in Zusammenhang mit der Schwangerschaft bestehende Konfliktlage zu bewältigen und einer Notlage abzuhelfen. Das Nähere regelt das Schwangerschaftskonfliktgesetz.
(2) Die Beratung hat nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz durch eine anerkannte Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle zu erfolgen. Die Beratungsstelle hat der Schwangeren nach Abschluß der Beratung hierüber eine mit dem Datum des letzten Beratungsgesprächs und dem Namen der Schwangeren versehene Bescheinigung nach Maßgabe des Schwangerschaftskonfliktgesetzes auszustellen. Der Arzt, der den Abbruch der Schwangerschaft vornimmt, ist als Berater ausgeschlossen.
Nun ist Pro Femina eben keine staatlich anerkannte Stelle und macht gar kein Hehl daraus. Das wird einer Frau, die sich hier beraten lässt, von vornherein klar gemacht. Pro Femina ist eine Beratungsstelle, aber nicht die einzige auf weiter Flur – und vor allem eben keine „anerkannte“. Nun darf jede Frau selbstverständlich Rat suchen, wo sie möchte. Sie darf ihre Mutter um Rat fragen, ihre beste Freundin, die Mitglieder ihres bevorzugten Fußballvereins – und auch einen eingetragenen Verein, der Pro Femina heißt, sich dem Schutz von Mutter und Kind verschrieben hat und genau wie die Vorgenannten keine Scheine ausstellt. Der Verein Pro Femina würde durch die Weigerung, Beratungsscheine auszustellen, nur dann widerrechtlich handeln, wenn er staatlich anerkannt wäre – und deshalb pfeift Pro Femina auf staatliche Anerkennung.
Die Jusos werfen Pro Femina nun vor, als Beratungsstelle keine Scheine auszustellen – aber wie gesagt: Beratungsscheine kommen von staatlich anerkannten Beratungsstellen, was Pro Femina nicht ist.
Ein weiterer Vorwurf lautet, Frauen zu täuschen und Beratungen absichtlich hinzuziehen, damit der Zeitpunkt versäumt wird, zu dem sie anderswo noch einen Schein bekommen könnten. Pro Femina stellt von vornherein klar, daß hier kein Beratungsschein zu haben ist, und keine Frau wird im Unklaren darüber gelassen, daß sie den Schein woanders vielleicht bekommt, aber nicht hier.
Pro Femina zögert die Beratung auch nicht hinaus, sondern gibt sehr schnell Termine, ist fast ständig ansprechbar für die Ratsuchenden.
Die Behauptung, Schwangere werden getäuscht, ist eine glatte Lüge. Pro Femina erklärt sehr genau, was eine Schwangerschaft ist, lässt sich auf jede ratsuchende Frau ganz persönlich ein.
In dem Antrag heißt es:
„Ratsuchenden wird finanzielle Unterstützung angeboten, wenn sie sich dafür entscheiden, die Schwangerschaft fortzuführen.“
Das könnte man durchaus auch in einem lobenden Artikel über die Arbeit von Pro Femina schreiben. Tatsächlich gibt Pro Femina Frauen in schwieriger finanzieller Situation auch finanzielle Unterstützung, um das Kind austragen und versorgen zu können. Es ist nicht ersichtlich, warum finanzielle Unterstützung für Mütter in Not ein Minuspunkt sein soll. Auch daß Kristijan Aufiero nicht nur „führendes Mitglied von „Pro Femina““ ist, sondern „ebenfalls Vorsitzender des „Birke e.V.“, welcher der Lebensschutzbewegung zuzuordnen ist“ – daß er also mehreren eingetragenen Vereinen angehört, von denen keiner andere Ziele hat als das Leben von Kindern und die Wohlfahrt von Müttern zu fördern, kann ich nicht verwerflich finden.
Also: Es gibt einen Verein, der Schwangere in Konfliktsituationen sachlich und liebevoll berät, nicht staatlich anerkannt ist, keine Scheine ausstellt, keine staatlichen Gelder bekommt, Schwangere und junge Mütter in Notsituationen auch materiell unterstützt, von dem sich übrigens zahlreiche Frauen sehr ernstgenommen fühlten, die heute glückliche Mütter sind. Über diesen Verein schwadronieren die Jusos in ihrem Antrag weiter:
Eine solche Missachtung des Rechts auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper und die bewusste Täuschung von Schwangeren* lehnen wir entschieden ab!
Pro Femina ist ganz für das Recht auf Selbstbestimmung über den eigenen Körper. Nur geht es bei einer Abtreibung um die finale Bestimmung über den Körper eines anderen Menschen. Um das zu wissen, braucht man nur gerade so viel Bildung, daß man die entsprechende Stelle in einem Schulbuch für den Biologieunterricht halbwegs versteht. Statt sowas mal zu lesen, fahren die Heldenjusos fort:
Wir kämpfen für das Recht von Menschen, selbst zu entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft fortführen möchten oder nicht!
Ich bin sicher, daß Ihr das nicht erkämpfen könnt. So ein Recht gibt es nicht und kann es nicht geben. Ein Mensch hat kein Recht, zu entscheiden, ob ein Unschuldiger weiterleben darf oder nicht. Allerdings wird man diese Argumentation bei Pro Femina nicht hören, da es den Beraterinnen vorrangig um den Schutz der Mütter geht. Um der Frauen willen soll etwas verhindert werden, was in sich nie gut sein kann – die Tötung von Kindern.
Aber so etwas verstehen die Jusos nicht und kommen zum Punkt:
Wir fordern die Schließung der selbsternannten Beratungsstellen von „Pro Femina“!
Solange die Pro Femina Filiale nicht geschlossen ist, soll die Filiale zu einer expliziten Deklarierung verpflichtet werden, aus der deutlich hervorgeht, dass der für den Abbruch benötigte Beratungsschein dort nicht ausgestellt wird.
Liebe Jusos, wie ist’s mit Eurer Lesekompetenz? Schaut mal hier. Da steht:
Um Ihnen bestmögliche und unabhängige Information, Beratung und Hilfe im Einklang mit Art. 1 Abs. 1 GG und §219 Abs. 1 StGB zur Verfügung zu stellen, ist Pro Femina NICHT Teil des staatlichen Beratungssystem und stellt keine sog. „Beratungsscheine“ aus. Die Arbeit von Pro Femina ist zu 100% Spenden-finanziert.
Die Jusos fordern also erstens etwas, was es nicht gibt (das Recht, einen unschuldigen Menschen zu töten bzw. töten zu lassen), zweitens etwas, was es bereits gibt (die explizite Aussage von Pro Femina, daß Pro Femina keine Beratungsscheine ausgibt).
Wenn diesem Antrag stattgegeben wird und in der Folge eine wirklich sinnvolle, menschenfreundliche Beratungsstelle geschlossen wird, dann wird Artikel 2 des Grundgesetzes ausgehebelt.
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Jeder – auch der ganz Wehrlose! Und auch die Frau, die von allen Seiten bedrängt wird, abzutreiben, und selbst kaum zum Nachdenken kommt. Oder die das Kind will, aber von der ganzen Familie hört, daß es jetzt nicht passt. Übrigens ist eine Frau nach einer Abtreibung nicht körperlich unversehrt.
Interessant sind an dem Antrag der Jusos auch Zeitpunkt und Stil. Wir erinnern uns: Ein Überfall auf die Räumlichkeiten von Pro Femina fand in der Nacht zum 7. Oktober statt (Bericht hier und hier). Ein Bekennerschreiben erschien unmittelbar danach auf Indymedia.
Der Antrag wurde am 23. September 2019, also zwei Wochen vorher, veröffentlicht und ist stilistisch und argumentativ sehr ähnlich wie das Bekennerschreiben. Ich behaupte nicht, daß er von den gleichen Leuten ausgeheckt wurde, die die Beratungsstelle verwüsteten, aber seltsam ist es schon, daß junge Politiker in zeitlicher Nähe gleiche Absichten in gleichem Sprachstil kundtun wie die unbekannten Rowdies.
Hier einige Links in dieser Sache:
Petition zum Erhalt von Pro Femina
Kristijan Aufiero: BuzzFeed, Fake-News und Manipulation
Tobias Klein: Moloch Berlin – Pro Femina droht Verbot
Was geschieht, wenn dieser Irrsinnsforderung der Jubelsozen stattgegeben wird, ist absehbar. Zunächst werden mehr Frauen sich zur Abtreibung drängen lassen als zuvor; Frauen, die eine lebensbejahende Beratung suchen, werden in ihrer Not alleingelassen. Die Chancen werden besser für Männer, die ihre schwangere Partnerin erpressen. Der Schutz der Ungeborenen wird weiter abnehmen.
Wenn aber erst einmal diese Hürde geschafft ist, wird es weitergehen. Wer wehrt sich denn immer so viel und oft so erfolgreich, wenn es darum geht, Menschenrechte zu beschneiden? Klar – die Kirchen. Und wenn man schon dabei ist, das Recht auf unabhängige Beratung zu torpedieren, dann kann man ja mit der freien Religionsausübung weitermachen und sich die Kirchen vom Halse schaffen, peu à peu, durch immer weitere Beschneidung des Rechtes auf freie Meinungsäußerung.
Das ist kein Alarmismus. In dem Augenblick, in dem die durch das Christentum erst möglich gewordenen Grundfesten des GG zerstört werden, ist das Christentum selbst bedroht. In dem Augenblick, wo das Recht auf Leben, Meinungsäußerung und freie Entscheidung nicht nur bedroht sind (das sind sie ja längst), sondern nicht mehr absolut existiert, existiert es in Wirklichkeit gar nicht mehr. Es gibt keinen Grund, das Leben außerhalb der Gebärmutter zu schützen, wenn man es in der Gebärmutter nicht mehr schützt. Keinen Grund für lebensbejahende Medizin und Pflege, wenn man lebensbejahende Schwangerenberatung verbietet. Keinen Grund, die gewaltlose Meinungsäußerung irgendwo zu erlauben, wenn man sie da verbietet, wo es um den Schutz des zweiten Grundrechtes geht (das eigentlich das erste Grundrecht ist, weil es allem anderen logischerweise vorangeht).
Der Antrag 170/II/2019 der Jusos passt zur zustimmenden Diskussion um Sterbehilfe und Euthanasie, zu Bestrebungen, die Religionsfreiheit zu kappen, zu Versuchen der Sprachregulierung, zu allen Maßnahmen, die Diktaturen so ordentlich erscheinen lassen. (Ordentliche Sprache, ordentliches Denken, ordentliche Gebärmütter, ordentlicher Nachwuchs, ordentlicher Tod.) Wir gehen in Deutschland auf ordentliche Zeiten zu – so ordentlich wie ein Urnenfeld.
Allerdings haben die Jusos (und wer sonst noch bei der graduellen Beschneidung der Rechte mitmacht) mit einem nicht gerechnet: Mit dem, der gesagt hat, daß nicht einmal die Pforten der Hölle die Kirche überwältigen werden. An Ihn halte ich mich, und Er wird uns auch Wege finden lassen, Schwangeren in Not beizustehen, selbst wenn wir das nach dem Gesetz des Landes nicht „dürfen“.
Der „Herr über Leben und Tod“ wird zunehmend entmachtet, sowohl durch rechte (Halle) wie auch durch linke Gewalt („Pro Coice“).
Schlimmer noch ist: „Teile der SPD versuchen, das Grundrecht auf Leben vollständig abzuschaffen, dazu das Recht auf freie Entscheidung und das Recht auf freie Meinungsäußerung in Wort, Schrift und Bild.“ Hier steht auch die Religionsfreiheit auf dem Spiel. Es ist auch nicht nur eine kleine Gruppe Berliner Jusos, die dies auf dem dicken Polster „Mainstream“ fordert. Abtreibung und Euthanasie als Menschenrecht und staatlich finanziert steht global auf der Agenda.
Die „Oberhoheit der Staates (nur) über den Kinderbetten“ – von Olaf Scholz schon vor Jahrzehnten gefordert – ist längst Wirklichkeit geworden. Welche Mutter hat denn wirklich die Möglichkeit auf eine Rundumbetreuung ihrer Kinder zu verzichten? Sogenannte „Kinderrechte“ rauben Eltern das Recht und die Pflicht zur Erziehung. Wie wird es weiter gehen?…
Satan ist freigelassen und wütet im Bewusstsein, dass „seine Zeit kurz“ ist!
Meine Waffe, ist es Stellung zu beziehen. Auch wenn dazu an diesem Ort wenig Mut erforderlich ist. Mit dem „Kreuzweg der Ungeborenen“ von Angelika Prokopp-Hippen vereinige ich mich mit dem Kreuzweg des Herrn. Er schwieg solidarisch mit den Ungeborenen vor seinen Anklägern, ließ sich foltern und ermorden….
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Danke für den Hinweis auf den Kreuzweg für Ungeborene. Ich werd mir das Büchlein bei Gelegenheit besorgen.
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Der Begriff „Schwangerschaftsabruch“ ist im höchsten Masse irreführend und soll wohl absichtlich vom eigentlichen Geschehen ablenken. Ein Arzt nimmt keinen Abruch der Schwangerschaft vor, sondern er tötet menschliches Leben. Im Text des Paragraphen $219 ist der Same gelegt für das massenhafte Töten von ungeborenem Leben. Nach der „Rechtsordnung“ ist es nämlich durchaus erlaubt, unter Umständen das Kind zu töten, wenn z.B. eine unerträgliche Belastung für die Mutter durch die Schwangerschaft entsteht, dass ihre Opferbereitschaft übersteigt. Diese Rechtsordnung stellt sich nicht nur aus religiöser Sicht als barbarisch dar. Wir leben, da beisst die Maus keinen Faden ab, in keinem Rechtsstaat mehr. Deswegen wird dieser Staat und die Forderungen der Jusos ungeachtet aller Petitionen, alles daran setzen, Vereine wie ProFemina zu verbieten. Weil allein die Existenz dieser Beratungsform das wahre Problem offenlegt. Der Verzicht auf die Ausstellung der Tötungslizenz (Erzbischof Dyba) demaskiert den Paragraphen $219 als das was er ist: Die Tötung unschuldigen,wehrlosen Lebens.
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Ich finde das Wort „Abbruch“ keineswegs irreführend – das Leben wird „abgebrochen“, das Bild ist brutal und gut. Leider ist es nur schon so gewohnt in der Sprache, daß es nicht mehr als Bild wahrgenommen wird.
Was die Sache angeht, so hast Du möglicherweise gemerkt, daß wir uns da einig sind und es in diesem Blog immer wieder um das absolute, durch nichts relativierbare Lebensrecht geht.
Ob der Staat Pro Femina verbieten wird oder nicht, weiß ich nicht, und wenn Du nicht in die Zukunft sehen kannst, weißt Du es auch nicht. Die Gefahr besteht, das wissen wir beide. Dennoch bitte ich um Sachlichkeit – und das heißt auch, zuzugeben, daß wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht wissen, ob dem Antrag stattgegeben wird. Wer jetzt sagt, daß das ganz gewiß stattfinden wird, negiert die Kraft des Gebetes und die Macht Gottes.
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„Leider ist es nur schon so gewohnt in der Sprache, daß es nicht mehr als Bild wahrgenommen wird.“
Genau aus diesem Grund wurde dieser Begriff ja etabliert. Hinterher sollte niemand mehr wissen um was es eigentlich geht. Es wird keiner wegen Mord verurteilt, weil er ein Leben abgebrochen hat. Die Zeit der Sachlichkeit ist schon seid der Fristenlösung in unserem Staat vorbei. Keines „unserer“ Argumente wurde je gehört. Es ist ja Fakt, dass weltweit ineinem Jahr über 50 000 000 Kinder ermordet werden. Dieser „Mentalität“ kann nur die knallharte Wahrheit entgegen geschleudert werden. Paulus würde weniger sachlich argumentieren: „Schafft den Übeltäter aus eurer Mitte!“
Glaub mir bitte, ich bete ständig zu Gott, dass ich in dieser Welt überhaupt leben kann, wo die unschuldigsten Geschöpfe durch teuflische Menschenhand umgebracht werden. Was Gott neben dem Gebet von uns erwartet ist das Aussprechen der Wahrheit, gelegen oder ungelegen.
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Ich glaube Dir, daß Du das tust. Ich bezweifle allerdings, daß mir geglaubt wird. Nein: Ich weiß genau, daß zahlreiche katholische Glaubensgeschwister mich für eine heimliche Befürworterin der Abtreibung halten, weil ich – so rede, wie ich rede, so schreibe, wie ich schreibe, und weil ich versuche, zwar die Sünde, aber nicht die Sünder zu hassen.
Für mich klingt „ein Leben *abbrechen*“ vollkommen krass. Ich habe da das Bild vor mir, daß eine riesige Hand einen Menschen in der Mitte durchbricht. Was ja recht ähnlich ist wie das, was bei Abtreibungen geschieht.
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Wenn zahlreiche Glaubensgeschwister in dir eine heimliche Befürworterin der Abtreibung sehen, sind sie nicht die hellsten Kerzen auf der Torte. Mit anderen Worten: Ich würde hier nie kommentieren wenn ich nicht ziemlich genau wüsste, dass du eine entschiedene Gegnerin der Tötung des ungeborenen Lebens bist.
Zum Thema den Sünder lieben und die Sünde hassen. Die Liebe zum Sünder kann auch dadurch gezeigt werden, dass wir den Umgang mit ihm meiden. Es ist in manchen Fällen (z.B. nicht zur Schwulen- oder Lesbenhochzeit der eigenen Verwanden oder Kollegen zu gehen) sogar sehr sinnvoll und zum eigenen Schutz nicht auf der „Schwelle der Sünder zu sitzen!“ Es tut dem Liebesgebot keinen Abruch, wenn wir die Übeltäter und seine Gesinnung aus unserer Mitte entfernen. Das wusste, ich schrieb es bereits, schon der hl. Paulus, der uns ja sehr erhellendes über die Liebe hinterlassen hat.
Ein Leben abzubrechen, davon steht im Paragraphen §219 nichts. Dort wird „nur“ die Schwangerschaft abgebrochen. Es hält sich bis heute hartnäckig die Vorstellung es würde nur Zellgewebe entfernt. Ansonsten könnte man die Wahrheit ja auch nicht ertragen.
Es gibt zwei entscheidende Gründe warum wir uns in Zeiten eines nie dagewesenen Mordens befinden. Die Verdrehung und Verschleierung der Wahrheit bzw. der Begrifflichkeiten und das dröhnenden Schweigen der Kirche bzw. unserer Bischöfe, (Dyba, Gott hat in selig, ausgenommen).
Vielleicht noch der Hinweis, dass es dringend erforderlich ist, die Beratungsstellen wie Pro Femina nach den eigenen Möglichkeiten langfristig finanziell zu unterstützen. So können wir auch materiell, neben dem Gebet versteht sich, für das Anliegen zur Rettung der ungeborenen Leben unseren Beitrag leisten.
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