1500 Jahre Konzil von Epao

Nicht nur Protestanten feiern heuer ein rundes Jubiläum.

Im September 517 wurde im burgundischen Epao, nicht weit von Vienne, ein kleines, aber nicht unwichtiges Konzil abgehalten. Den Vorsitz hatten der Heilige Viventiolus, Erzbischof von Lyon, und der Heilige Avitus, Bischof von Vienne.

511 hatte es in Orléans ein Konzil gegeben, von dessen Vätern hier zwar keiner anwesend war, aber alle Teilnehmer in Epao kannten die Beschlüsse von Orléans, die nun teils bestätigt, teils modifiziert und teils weiterentwickelt wurden. Im Wesentlichen ging es in beiden Konzilien um kirchliche Disziplin und Struktur, daneben auch um liturgische Fragen. (Einer der Konzilsbeschlüsse prägt seitdem die Kirchenarchitektur: Das Verbot, Altäre aus einem anderen Material als Stein zu errichten.) Im Kampf gegen Irrlehren, besonders gegen den Arianismus, hatte sich Avitus zwar besonders hervorgetan, das war aber kein Thema des Konzils.

Die Bußzeit für rückkehrwillige Abtrünnige wurde verkürzt. Auch gab es Beschlüsse zum Schutz von Leibeigenen; hier wurden die Beschlüsse von Orléans, die jede Züchtigung bei Strafe der Exkommunikation verboten, teilweise zurückgenommen. Es war zwar weiterhin verboten, Sklaven zu schlagen (einzige erlaubte Körperstrafe war die Kahlrasur), exkommuniziert wurde aber nur noch, wer seinen Sklaven tötete.

Bischöfe bekamen höhere Verantwortung; Priester mussten Reisen und den Handelsgebrauch von kirchlichem Eigentum vom Bischof genehmigen lassen. Zugleich wurde klargestellt, daß die hohen Befugnisse den Bischof nicht unantastbar machten – für ihn galt das Strafrecht in genau der gleichen Weise wie für einfache Kleriker.

Der Zölibat war für Geistliche noch nicht vorgeschrieben (Avitus war als Bischof Amtsnachfolger seines Vaters), aber er zeichnete sich schon ab: Verwitwete wiederverheiratete Männer sowie Männer, die Witwen geheiratet hatten, wurden von den Weihen ausgeschlossen. Neben dem Klosterleben für Männer wurde nun auch das für Frauen geregelt. Askese wurde allgemein von Geistlichen und Ordensleuten verlangt. Geistliche waren gehalten, sich deutlich von der versnobten Welt zu unterscheiden; sie durften ausdrücklich weder jagen noch Hunde halten. (Möglicherweise waren diese Verbote auch darin begründet, daß Jagd und Hundehaltung mit heidnischen Kulten in Verbindung gebracht werden konnten.)

Der Kurs von Epao ist klar: Kirche muss strukturiert sein, Christen haben sich an ihr Wort zu halten, Snobismus ist unchristlich, geprügelt wird nicht und basta.

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Über Claudia Sperlich

Dichterin, Übersetzerin, Katholikin. Befürworterin der Vernunft, aber nicht in Überdosierung.
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4 Antworten zu 1500 Jahre Konzil von Epao

  1. Christoph Karlson schreibt:

    Liebe Frau Sperlich – bei Stefan Heid in „Zölibat in der frühen Kirche“ wird das Missverständnis aufgeklärt: auch wenn ein Bischof Sohn eines Bischofs ist, so haben doch beide nach ihrer Subdiakonenweihe enthaltsam gelebt. Davon kann man spätestens nach der Synode von Elvira ausgehen, von Ausnahmen abgesehen. So waren viele Priester und Bischöfe der Zeit vor der Einführung des Verbots der Weihe von Verheirateten – in ihrem Leben vor der Weihe verheiratet oder verwitwet. Das was mit ‚Einführung des Zölibats‘ gemeint ist, das ist die gesetzliche Abschaffung der Möglichkeit, bei bestehendem Eheband eine höhere Weihe zu empfangen. Eine ‚Einführung des Zölibats‘ – tja die müssen wir wohl dem Herrn selbst zuweisen: Wer es fassen kann, der fasse es. – Das ist die ziemlich deutliche These von Msgr. Stefan Heid aus Rom. Sie ist zwar totaliter Anti-Mainstream, aber dennoch irgendwie viel plausibler, als eine plötzliche Einführung der Zölibatsdisziplin im Hochmittelalter – wo die frühe Kirche gewöhnlich sehr viel restriktiver in Sittendingen war als spätere Epochen der Kirchengeschichte.

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    • Claudia Sperlich schreibt:

      Willkommen auf diesem Blog und herzlichen Dank für die Erläuterung! Das ist in der Tat plausibel.

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    • sophophilo schreibt:

      Noch zur bigrifflichen Klarheit: Es gilt zwischen dem Enthaltsamkeitszölibat (verheiratete Kleriker, aber enthaltsam lebend) und dem Ehelosigkeitszölibat zu unterscheiden (Kleriker müssen unverheiratete sein). Letzterer als verbindliche Vorgabe ist das, was man gemeinhin mit „Einführung des Zölibats“ meint, aber ersterer war da bereits seit… ähm… Paulus? üblich.
      Daher konnte es „verheiratete Kleriker“ und auch solche mit Kindern geben (die Kinder kamen dann logischerwesie vor der Weihe). Und darum waren Männer, die verwitwet eine zweite Ehe eingingen von der Weihe ausgeschlossen, weil man davon ausging, wenn sie erneut heiraten, dann können/wollen sie offenbar nicht enthaltsam leben…

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